Mit der Neufassung der Volksschulordnung ab September 2008 ergeben sich auch Neuerungen im Übertrittsverfahren der Grundschule (§ 29 VSO „Übertritt an ein Gymnasium, an eine Realschule oder an eine Wirtschaftsschule“). Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis (§29, Abs.2 VSO). Das Übertrittszeugnis (nach § 29 Abs. 2 Satz 1) ersetzt in der Jahrgangsstufe 4 das Zwischenzeugnis; am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern und - soweit erforderlich - einen Hinweis gemäß § 50 Abs. 8 Satz 3 enthält ( § 50 VSO „Zwischen- und Jahreszeugnisse“).
Das Übertrittszeugnis enthält (§29, Abs.3 VSO):
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Damit entfällt das pädagogische Wortgutachten!
Die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium in der Jahrgangsstufe 4 liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt (§29, Abs.4 VSO). Damit entfällt die Feststellung einer bedingten Eignung für das Gymnasium, für die Realschule bleibt die Eignungsfeststellung wie bisher!
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Weitere Informationen hierzu https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Weitere Informationen hierzu https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Elternabend zum Übertritt 26.11.2025, 19:00 Uhr, Christian-Maar-Schule
Elternsprechabend: Info über die Klassenlehrkräfte
Zwischeninformation: 23.01.2026
Übertrittszeugnis 04.05.2026
Anmeldezeitraum an den Schulen: Mo., 11.05. bis Mi., 13.05. und Fr., 15.05.2026
Probeunterricht: Di., 19.05. bis Do., 21.05.26 (Gymnasium und Realschule)
Achten Sie bitte auf die Informationsabende der weiterführenden Schulen. Einladungen erhalten Sie durch Ihr Kind. Meist informiert auch die örtliche Presse.
Beratung erhalten Sie gerne durch die Klassenlehrkräfte und unsere Beratungslehrerin (Frau Maurer, Telefon: 09174/ 978 800).
Auf Wunsch und Anfrage vor Ort an der Grundschule können Sie einen zusätzlichen Beratungstermin mit einer Beratungslehrkraft einer aufnehmenden Schulart zu führen.
Für unseren Schulsprengel sind folgende Beratungslehrkräfte zuständig:
Adam-Kraft-Gymnasium
Herr Reinhard Ilgner
09122/69050
Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium
Frau Katharina Bluhme
Herrmann-Stamm-Realschule
Herr Christian Leipold 09122/6312-6 oder
Johannes-Kern- Mittelschule
Herr Vogel 09176/98060
Karl-Dehm-Mittelschule
Frau Schellenberger 09129/401534
Stand November 2022 (Änderungen vorbehalten)


